Was uns verbindet, soll bleiben.
Manche Augenblicke dauern nur wenige Minuten und bleiben trotzdem ein Leben lang. Nicht, weil wir uns an jedes Detail erinnern, sondern weil wir wissen, wer damals neben uns stand. Für viele Menschen in der Schweiz gehört Feuerwerk zu diesen Momenten: am 1. August, an Silvester, bei Hochzeiten, Dorffesten und Vereinsanlässen.
Am 29. November 2026 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Feuerwerksinitiative.
Was will die Initiative?
Die Initiative will einen neuen Artikel (Art. 74a) in der Bundesverfassung verankern, der den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbietet. Ausnahmen könnten die kantonalen Behörden nur für Anlässe von überregionaler Bedeutung bewilligen.
Was würde ein JA konkret bedeuten?
- Privates klassisches Feuerwerk wäre nicht mehr erlaubt, auch nicht am 1. August oder an Silvester.
- Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen und lokale Bräuche wie der Böögg könnten nicht mehr wie heute mit klassischem Feuerwerk gefeiert werden.
- Auch Vereins-, Gemeinde- und Firmenanlässe wären betroffen, sofern sie keine Ausnahmebewilligung erhalten.
- Öffentliche Feuerwerke wären nur noch im Ausnahmefall mit kantonaler Bewilligung möglich.
Darum NEIN
1. Ein schweizweites Verbot ist unnötig.
Kantone und Gemeinden können Feuerwerk bereits heute zeitlich und örtlich einschränken oder eine Bewilligungspflicht vorsehen, und sie nutzen diese Möglichkeiten gezielt für lokale Bedürfnisse. Die Initiative würde diese massgeschneiderten Lösungen durch ein pauschales Verbot für die ganze Schweiz ersetzen.
2. Freiheit, Eigenverantwortung und Tradition bewahren.
Feuerwerk gehört seit Generationen zu unseren Festen. Es schafft Augenblicke, in denen Familien, Freunde und ganze Gemeinden zusammenkommen. Statt immer neuer Verbote braucht es Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme.
3. Schweizer Gewerbe, Arbeitsplätze und Fachwissen schützen.
Hinter jedem Feuerwerk stehen Fachhändler, Feuerwerker, Importeure, Hersteller und Veranstalter. Ein weitgehendes Verbot würde ihnen einen zentralen Teil ihrer Geschäftsgrundlage entziehen. Arbeitsplätze, Investitionen und jahrelang aufgebautes Fachwissen stünden auf dem Spiel.
4. Bundesrat und Parlament sagen klar NEIN.
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Initiative. Der Nationalrat lehnte sie mit 131 zu 50 Stimmen (18 Enthaltungen) ab, der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung).
Rücksicht JA, landesweites Verbot NEIN
Wir können Rücksicht nehmen, Verantwortung übernehmen und dort handeln, wo es nötig ist, ohne eine Tradition für die ganze Schweiz zu verbieten. Für Freiheit mit Verantwortung. Für gelebte Tradition. Am 29. November 2026: NEIN zum Feuerwerksverbot.
👉 Mehr erfahren und mitmachen: nein-feuerwerksverbot.ch
Downloads: Flyer (DE) · Flyer (FR) · Präsentation (DE) · Präsentation (FR)