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Sind Feuerwerke in der Schweiz verboten? Aktuelle Regeln und Gesetze erklärt

Sind Feuerwerke dieses Jahr in der Schweiz verboten? Aktuelle Regelungen erklärt

Jedes Jahr vor Silvester oder dem 1. August stellt sich die gleiche Frage: Sind Feuerwerke in der Schweiz dieses Jahr verboten? Aufgrund von Sicherheitsdebatten, Umweltfragen und lokalen Einschränkungen herrscht oft Unsicherheit darüber, was tatsächlich erlaubt ist.

In diesem Artikel finden Sie eine klare Übersicht über die aktuelle Rechtslage in der Schweiz und erfahren, wann Feuerwerk erlaubt ist und welche lokalen Regeln beachtet werden müssen.

Gibt es ein landesweites Feuerwerksverbot?

Derzeit gibt es kein landesweites Verbot für Konsumentenfeuerwerk in der Schweiz.

Privatpersonen dürfen zugelassene Feuerwerkskörper grundsätzlich verwenden, insbesondere an folgenden Tagen:

  • Silvester (31. Dezember / 1. Januar)

  • Schweizer Nationalfeiertag (1. August)

Die Schweiz ist föderal organisiert. Das bedeutet, dass Kantone und Gemeinden zusätzliche Einschränkungen festlegen können.

Verkauf von Feuerwerk

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es keine bundesweit auf wenige Tage beschränkte Verkaufsfrist für Feuerwerk.

Typischerweise findet der Verkauf statt:

  • vor dem 1. August

  • vor Silvester

Händler müssen jedoch die gesetzlichen Vorschriften des Schweizer Sprengstoffgesetzes sowie die geltenden Lager- und Sicherheitsbestimmungen einhalten.

Wann darf Feuerwerk gezündet werden?

Feuerwerk ist in der Schweiz üblicherweise an folgenden Tagen erlaubt:

  • Silvester (31. Dezember / 1. Januar)

  • Schweizer Nationalfeiertag (1. August)

Außerhalb dieser Daten kann eine Bewilligung der zuständigen Gemeinde erforderlich sein.

Zusätzliche Einschränkungen gelten häufig in bestimmten Bereichen, zum Beispiel:

  • Innenstädten

  • Naturschutzgebieten

  • in Waldnähe

  • Gebieten mit erhöhter Brandgefahr

Temporäre Verbote bei Trockenheit

In der Schweiz spielen Wetterbedingungen und Waldbrandgefahr eine wichtige Rolle bei der Regulierung von Feuerwerk.

Bei anhaltender Trockenheit können Kantone folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Feuer im Freien verbieten

  • Höhenfeuerwerk untersagen

  • vollständige Feuerwerksverbote verhängen

Solche Maßnahmen werden auf kantonaler Ebene entschieden und können kurzfristig in Kraft treten.

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