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Feuerwerk für Privatpersonen: Was ist F1, F2 & F3?

Warum Feuerwerkskategorien wichtig sind

Feuerwerk fasziniert – besonders an Silvester und am Nationalfeiertag. Doch nicht jeder Feuerwerkskörper ist für jede Person erlaubt. Die Schweiz unterscheidet klar zwischen verschiedenen Kategorien, je nach Gefahrenpotenzial, Lautstärke und Anwendung.

Wer sich mit den Kategorien F1 bis F3 auskennt, vermeidet Fehlkäufe, schützt sich selbst und andere – und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite. Dieser Beitrag zeigt dir, was du als Privatperson kaufen darfst, was verboten ist und wie du Feuerwerk sicher nutzen kannst.

Kategorie F1 – Leichtes Feuerwerk für Einsteiger

Produkte der Kategorie F1 sind besonders sicher. Sie eignen sich für Kinder ab 12 Jahren und können – mit der nötigen Vorsicht – sogar in Innenräumen verwendet werden. Das Risiko ist gering, die Effekte dezent.

Typische F1-Produkte sind:

  • Wunderkerzen
  • Rauchbälle
  • Knallerbsen
  • kleine Tischfontänen

 

Regelung:
Die Abgabe ist ab 12 Jahren erlaubt. Eine Ausbildung oder Genehmigung ist nicht nötig. Diese Artikel sind ideal für Familienfeiern oder ein ruhiges Silvester.

Kategorie F2 – Das klassische Silvesterfeuerwerk

In der Kategorie F2 findest du die Klassiker unter den Feuerwerksartikeln. Sie sind lauter und kraftvoller als F1-Produkte und dürfen ausschließlich im Freien gezündet werden.

Beispiele sind:

  • Raketen
  • Vulkane
  • Fontänen
  • Römische Lichter
  • Feuerwerksbatterien

 

Regelung:
Erlaubt ab 16 Jahren, ohne Genehmigung oder Ausbildung. Wichtig: Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden, und die Produkte sollten ausschließlich bei seriösen Händlern gekauft werden – mit CE-Kennzeichnung und deutscher Anleitung.

Kategorie F3 – Für Erwachsene mit Verantwortung

Kategorie F3 umfasst leistungsstarke Feuerwerkskörper, die deutlich mehr Explosivkraft aufweisen. In der Schweiz dürfen diese Produkte an Personen ab 18 Jahren verkauft werden – auch an Privatpersonen. Eine spezielle Bewilligung oder Ausbildung ist dafür nicht nötig.

Typische F3-Artikel:

  • große Raketen
  • mehrschüssige Batterien mit hoher Reichweite
  • Thunder King oder Zuckerstöcke

 

Wichtig:
Auch wenn F3-Feuerwerk gekauft und gezündet werden darf, unterliegt es erhöhten Sicherheitsanforderungen. Die Artikel sind nicht in jedem Laden erhältlich und müssen besonders verantwortungsvoll gehandhabt werden.

Schneller Überblick – F1 bis F3 im Vergleich

Kategorie Altersfreigabe Anwendung Genehmigung nötig?
F1 ab 12 Jahren Innen & Außen Nein
F2 ab 16 Jahren Nur im Freien Nein
F3 ab 18 Jahren Nur im Freien Nein

Weitere Kategorien im Überblick: T1, T2, P1, P2 und F4

Neben den gängigen Kategorien F1 bis F3 gibt es in der Schweiz noch weitere pyrotechnische Klassen, die vor allem für spezielle Zwecke oder den professionellen Einsatz bestimmt sind.

Kategorie F4 – Nur für Profis

Diese Feuerwerkskörper sind ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch gedacht. Sie dürfen nur mit Abbrandbewilligung und entsprechender Ausbildung (z. B. FWA/FWB) verwendet werden. Der Verkauf an Privatpersonen ist verboten.

Kategorie T1 – Bühnentechnik für den Privatgebrauch

T1-Produkte wie Theaterblitze oder Indoor-Fontänen dürfen von Personen ab 18 Jahren verwendet werden. Eine Ausbildung ist nicht erforderlich, der Verkauf erfolgt jedoch nur über Fachhändler.

Kategorie T2 – Professionelle Bühnenpyrotechnik

T2-Artikel sind für gewerbliche Shows bestimmt. Sie dürfen nur mit fachlicher Ausbildung und einer entsprechenden Bewilligung eingesetzt werden.

Kategorie P1 – Signalmittel für den zivilen Gebrauch

Dazu gehören beispielsweise Bengalos, Rauchgranaten oder Handfackeln. Auch sie sind ab 18 Jahren frei erhältlich und dürfen ohne Ausbildung verwendet werden – allerdings nur in erlaubten Situationen, z. B. zu Sicherheits- oder Trainingszwecken.

Kategorie P2 – Gewerbliche Pyrotechnik

P2-Produkte sind professionellen Anwendern vorbehalten. Für den Kauf und Einsatz ist eine offizielle Erlaubnis und entsprechende Fachkenntnis erforderlich.

Worauf du beim Kauf achten solltest

Damit dein Feuerwerkserlebnis sicher und legal bleibt, solltest du beim Kauf auf einige Punkte achten:

  • Ist eine CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Prüfnummer vorhanden?
  • Ist die Altersangabe gut sichtbar?
  • Liegt eine deutschsprachige Anleitung bei?
  • Wurde das Produkt bei einem offiziellen Händler gekauft?

Vermeide Feuerwerk vom Schwarzmarkt oder aus dem Ausland ohne klare Kennzeichnung – besonders bei lauten Knallkörpern wie Böllern oder Donnerschlägen. Diese sind in der Schweiz verboten.

Feuerwerk einführen – das gilt im Reiseverkehr

Wer Feuerwerk über die Grenze mitbringen will, muss sich an klare Regeln halten. Die Einfuhr von F1, F2 und F3-Feuerwerk ist bis zu einer Gesamtmenge von 2,5 kg brutto pro Person und Tag erlaubt – ohne Bewilligung. Diese Freigrenze gilt nicht kumulativ für mehrere Personen.

Nicht erlaubt ist die Einfuhr von:

  • am Boden explodierenden Feuerwerkskörpern (z. B. Petarden, Donnerschläge)
  • Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung oder ohne deutsche Anleitung
  • pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F4

Wer größere Mengen einführen will, benötigt eine Bewilligung von der Zentralstelle für Explosivstoffe (fedpol).

Wo und wann darf ich zünden?

In der Schweiz dürfen F1- und F2-Artikel an zwei Anlässen legal gezündet werden:

  • Silvester: 31. Dezember / 1. Januar
  • Nationalfeiertag: 1. August

 

Die genauen Zündzeiten legen die Kantone und Gemeinden fest. Bei Trockenheit oder hoher Waldbrandgefahr können Feuerwerksverbote ausgesprochen werden.

Tipp: Informiere dich ein paar Tage vor dem Fest auf der Website deiner Wohngemeinde.

Sicherheit geht vor – egal welche Kategorie

Auch legal gekauftes Feuerwerk birgt Gefahren. Beachte daher:

  • Lies die Anleitung vor dem Zünden
  • Halte genügend Abstand – mindestens 8 Meter bei F2, mehr bei F3
  • Zünde nie aus der Hand
  • Verwende stabile, feuerfeste Unterlagen
  • Entsorge Blindgänger sicher – nie erneut anzünden

Häufige Fragen (FAQs)

Darf ich F3-Feuerwerk als Privatperson nutzen?
Ja, ab 18 Jahren – ohne zusätzliche Genehmigung oder Ausbildung.

Was ist beim Import aus dem Ausland zu beachten?
Nur CE-zertifiziertes Feuerwerk mit deutscher Anleitung ist erlaubt. Keine Bodenknallkörper einführen.

Wann brauche ich eine Bewilligung?
Ab 2,5 kg Gesamtgewicht oder bei Kategorien wie F4, T2 oder P2 – hier ist eine Abbrandbewilligung nötig.

Gibt es leises Feuerwerk?
Ja – vor allem Fontänen, Effektbatterien oder Produkte mit Lichteffekten ohne Knall.

Was passiert bei Verstößen?
Illegale Einfuhr oder Nutzung kann zu Bußgeldern, Anzeigen und Beschlagnahmung führen.

Fazit

Wer Feuerwerk sicher und legal nutzen möchte, muss die Unterschiede zwischen F1, F2 und F3 kennen. In der Schweiz dürfen auch Privatpersonen leistungsstarke Feuerwerkskörper der Kategorie F3 erwerben – solange sie das vorgeschriebene Alter erreicht haben und verantwortungsvoll handeln.

Ein Blick aufs Label, ein kurzer Sicherheitscheck und die richtige Vorbereitung sorgen dafür, dass dein Fest nicht nur schön – sondern auch sicher wird.

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